
Geschäftsberichte die aussagekräftig sind
In einem Geschäftsbericht legt ein Unternehmen sowohl den Eigentümern als auch der interessierten Öffentlichkeit Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ab. Es ist die wichtigste Informationsquelle über Strategie, Tätigkeit und Erfolg eines Unternehmens.
Kotierte Kapitalgesellschaften müssen ihre Daten gemäss den Vorschriften der jeweiligen Börsenplätze publizieren. Jeder Börsenplatz verfügt über ein so genanntes Regulatory Board. Gemäss Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel (BEHG) bestimmt das Regulatory Board, welche Informationen zu veröffentlichen sind. Dabei werden international anerkannte Standards wie die Rechnungslegungsnorm IFRS berücksichtigt.
Nicht kotierte Gesellschaften sind keiner Publizitätspflicht unterworfen. Wer seine Stakeholder dennoch informieren will, sollte zumindest eine Bilanz und Erfolgsrechnung, basierend auf den Zahlen der Finanzbuchhaltung und mit Vergleich zum Vorjahr, publizieren. Auch ein Anhang, der einzelne Positionen erklärt, gehört dazu. Von grossem Interesse sind zudem richtungsweisende Aussagen für die zukünftige Entwicklung des Unternehmens.
Wir sind Ihnen bei Konzept, Inhalt und Gestaltung des Geschäftsberichts behilflich. Im Wettstreit um Aufmerksamkeit soll der Leser wichtige Informationen rasch entnehmen und sich auf weitere Publikationen Ihres Unternehmens freuen können.